Wir bieten Ihnen kompetente und fachkundige Beratung für ihre Firma an.

Symbolbild Firmenkunde

Geschäftsführer Versorgung

Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH genießen eine Sonderstellung: Sie sind Unternehmer und Arbeitnehmer zugleich. Als solche können sie alle Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge nutzen und ihre Versorgung steuerbegünstigt auf Firmenkosten finanzieren.
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.


SV Befreiung

Es ist wichtig zu prüfen, ob Ihr Anspruch gegenüber den Sozialversicherungsträgern in Frage gestellt ist:

  • Es gibt keine gesetzlichen Regelungen zur Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit von Gesellschaftern-/ Geschäftsführern!
  • Eine Beitragsentrichtung zur Arbeitslosenversicherung löst nicht automatisch einen gesetzlichen Anspruch auf Leistung in Form von Arbeitslosengeld aus!

Prüfungen der Sozialversicherungspflicht haben schon häufig zu dem Ergebnis geführt, dass sich die Rückerstattungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf mehr als 50.000 Euro addiert haben!


Betriebliche Altersvorsorge

Geld in eine Betriebsrente zu stecken lohnt sich, denn der Staat steuert hier ordentlich etwas dazu bei. Und die gesetzliche Rente allein reicht später kaum.“ (FINANZtest, 05/2005). Seit Januar 2001 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, ein Teil seines Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln.

Daher muss sich praktisch jeder Arbeitgeber aktiv mit diesem Thema auseinandersetzen. Die Pflicht sollte jedoch eher als Chance betrachtet werden, denn qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind das wertvollste Kapital eines Unternehmens. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist damit ein Instrument für erfolgsorientierte Unternehmensführung.

Folgende fünf Durchführungswege stehen zur Auswahl:

  • Direktversicherung
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Pensionszusage
  • Unterstützungskasse

Wir bieten Ihnen folgende Unterstützungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge:

  • Beratung bei der Auswahl des für Ihre Firma passenden Durchführungsweges
  • Angebote aller führenden und namhaften Gesellschaften (kein zeitraubendes Einholen dutzender verschiedener Angebote)
  • Beratung der Mitarbeiter (nach Ihren Wünschen: in der Firma – vor, nach oder während der Arbeitszeit; zuhause)
  • Laufende Betreuung auch nach der Einrichtung der bAV

Auch in anderen Personalbereichen erhalten Sie kompetente Unterstützung:

  • Zeitwertkonten: Beratung, Einrichtung, Rückdeckung
  • Altersteilzeitmodelle

Vermögen und Eigentum

Jetzt unverzichtbar: Ihr „2. Vermögensstandbein Schweiz“
in Zeiten politischer und wirtschaftlicher Unsicherheit, mit offen ausgesprochenen Umverteilungsplänen „von oben nach unten“ und einer dringend notwendigen Zusatzvorsorge für die wohlverdiente Pension, wird das eigene Depot und Konto in der Schweiz als strategisches 2. Vermögensstandbein (neben Ihrer traditionellen Hausbank in Deutschland) ein unverzichtbarer, zukünftiger Teil Ihrer Vorsorge – ganz legal und offiziell. Dies alles nach dem Motto: Sicher ist sicher – mit einer auf Sie zugeschnittenen Anlagepolitik – egal ob in Euro, Schweizer Franken, US-Dollar oder einer anderen Weltwährung.

Die Lage im Herzen Europas und die sprichwörtliche Rechtssicherheit (Jahrhunderte ohne Kriege, stärkste Währung der Welt, älteste Demokratie der Welt) machen die Schweiz zu dem, was sie ist: zum Tresor der Welt.
Ein Drittel aller weltweit vorhandenen Geldvermögen (von Privaten und Institutionen) wer­den bereits aus der Schweiz verwaltet. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis intensiver Absicherungsüberlegungen weitsichtiger Weltbürger rund um den Globus.

Aber: Die Zeiten des „einfachen Kontoeröffnens“ in der Schweiz sind längst vorüber. Als erfahrene Finanzdienstleister können wir somit Ihr Türöffner zu derjenigen Bank sein, die haargenau zu Ihren persönlichen Vermögensverhältnissen passt.